Schutzgebühr

Die Schutzgebühr für junge Hamster (bis 16 Wochen) beträgt 25€. Ab 17 Wochen nach Vereinbarung. Sie ist ein Teil der Rückversicherung, dass unsere Tiere mit bedacht ausgesucht und im neuen Heim achtsam behandelt werden. Die Schutzgebühr deckt nicht die kompletten Zuchtkosten. Wir bereichern uns also nicht an der Zucht!

Schutzvertrag

Der Schutzvetrag dient dem Schutz unserer Abgabetiere, er enthält die persönlichen Daten (Name, Adresse) von uns und dem Abnehmer, Angaben über das Abgabetier sowie die wesentlichen Abgabebedingungen. Zusätzlich zu den Abgabebedingungen enthält er folgende Punkte:

  • Vermittlungsverbot
    • Die Vermittlung an Dritte ist ohne Absprache mit der Zucht nicht erlaubt! Wir nehmen die Tiere im Abgabefall zurück. Das Tier muss kostenlos an uns ausgehändigt werden!
  • Tod oder Krankheit
    • Bei einem Todesfall sowie Erkrankungen ist die Zucht als erstes (binnen 24h) zu informieren. Diese Informationen dienen einer Zucht von möglichst gesunden Tieren!
  • Abgabe ab 18 Jahren
    • An Minderjährige wird nur mit Einverständniserklärung der Eltern vermittelt. Empfohlen wird ein Alter ab 12 Jahre.
  • Verzögerung der Abholung
    • Verzögert sich die Abholung um mehr als 7 Tage wird nach Rücksprache eine Aufenthaltspauschale berechnet.
  • Zuchtverbot!
    • Auf unseren Tieren liegt ein Zuchtverbot! Dieses dient dem Schutz unserer Tiere. Denn hinter einer Zucht steckt mehr als 2 gegengeschlechtliche Tiere zu verpaaren. Fehlendes Wissen kann Kranke und überlebensunfähige Nachkommen schaffen, die nach kurzer Zeit qualvoll verenden!